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Aus- und Weiterbildung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
 
Das neue Berufsbildungsgesetz BBG - seit 01.01.2003 in Kraft - verpflichtet die Anbieter von Bildung, die Ausbildungsqualität zu fördern und zu überprüfen (Art. 8 BBG).
Das BBG verlangt von allen Bildungsanbietern adäquate Qualitätssicherungsmassnahmen und definiert im (noch zu erstellenden) Rahmenlehrplan die Eckpunkte der zukünftigen Aus- und Weiterbildung für Berufsbildner/innen. Die Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung wird zu einem zentralen Punkt in der beruflichen Grundbildung.
Auf dieser Basis wurde der Kompetenzkatalog für Berufsbildner/innen erstellt und in vier Pilotprojekten neue Formen der Aus- und Weiterbildung für Berufsbildner/innen ausprobiert.